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   OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09   

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https://dejure.org/2009,36264
OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09 (https://dejure.org/2009,36264)
OLG München, Entscheidung vom 25.11.2009 - 20 U 3065/09 (https://dejure.org/2009,36264)
OLG München, Entscheidung vom 25. November 2009 - 20 U 3065/09 (https://dejure.org/2009,36264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Arzneimittelhaftung des Vertreibers für Beschwerden nach Einnahme von VIOXX: Verjährung eines Auskunftsanspruchs im Übergangsfall; Vermutungsregelung und Kausalitätsnachweis für Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arzneimittelrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Hemmung der Verjährung eines Auskunftsanspruchs durch Erhebung einer Schadensersatzklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07

    Arzneimittelhaftung: bestimmungsgemäßer Gebrauch trotz Überdosierung; Haftung

    Auszug aus OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09
    Die Haftung nach § 84 AMG soll nach der amtlichen Begründung in erster Linie eingreifen, wenn bei der Zulassungsprüfung entsprechend dem damaligen Stand der Wissenschaft schädliche Wirkungen, die das vertretbare Maß übersteigen, nicht erkannt wurden oder die Verkehrsunfähigkeit auf einem Produktionsfehler beruht (vgl. Ausschussbericht zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom 24.08.1976 unter II. Allgemeiner Teil, Nr. 6. Haftung für Arzneimittelschäden, zitiert nach OLG Karlsruhe vom 08.10.2008, 7 U 200/07, VersR 2009, 544).

    Diese Risiken fallen dann nicht mehr in den Schutzbereich des § 84 Nr. 1 AMG (vgl. hierzu insbesondere OLG Karlsruhe vom 08.10.2008, 7 U 200/07, VersR 2009, 544, m. zahlreichen Nw.).

  • KG, 08.06.2009 - 10 U 262/06

    Arzneimittelhaftung: Darlegung der Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09
    Ein Widerspruch zum Urteil des Kammergerichts vom 08.06.2009, AZ 10 U 262/06, erschließt sich dem Senat nicht.
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09
    Nach den allgemeinen Grundsätzen besteht eine Schadensersatzpflicht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fällt; es muss sich um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (st. Rspr, vgl. bereits BGH NJW 1958, 1041, 1042; 1999, 3203, 3204; 2005, 1420, 1421 f.).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterbricht die Erhebung der Klage nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht werden, also nur für den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch (BGH NJW 2005, 2004, 2005 m.w.Nw.).
  • BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57

    Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für

    Auszug aus OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09
    Nach den allgemeinen Grundsätzen besteht eine Schadensersatzpflicht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fällt; es muss sich um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (st. Rspr, vgl. bereits BGH NJW 1958, 1041, 1042; 1999, 3203, 3204; 2005, 1420, 1421 f.).
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09
    Entscheidend ist insoweit, ob der später geltend gemachte Anspruch demselben Ziel wie der zunächst erhobene Anspruch dient und sich nach Grund und Rechtsnatur als Ausprägung des geltend gemachten Anspruchs darstellt (BGH NJW-RR 2006, 736, 738 m. zahlreichen Nw.).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 89/97

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Inhabers einer gefährlichen Anlage;

    Auszug aus OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09
    Nach den allgemeinen Grundsätzen besteht eine Schadensersatzpflicht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fällt; es muss sich um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (st. Rspr, vgl. bereits BGH NJW 1958, 1041, 1042; 1999, 3203, 3204; 2005, 1420, 1421 f.).
  • OLG Celle, 03.03.1995 - 15 UF 222/94
    Auszug aus OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09
    Nach herrschender Meinung kann die Klage auf Auskunft allein wegen ihres anderen Streitgegenstandes nicht dazu führen, die Verjährung des Hauptanspruches zu hemmen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 394, 395 m.w.Nachw.; OLG Celle NJW-RR 95, 1411; Heinrichs in Palandt BGB 68 Aufl. § 204 Rn. 13).
  • BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Zulässigkeit eines Vorbescheids

    Auszug aus OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09
    Nach herrschender Meinung kann die Klage auf Auskunft allein wegen ihres anderen Streitgegenstandes nicht dazu führen, die Verjährung des Hauptanspruches zu hemmen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 394, 395 m.w.Nachw.; OLG Celle NJW-RR 95, 1411; Heinrichs in Palandt BGB 68 Aufl. § 204 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 16.08.2011 - 6 U 53/10

    Arzneimittelhaftung: Verjährung eines Auskunftsanspruchs

    Der Auskunftsanspruch unterliegt mangels Sonderregelung der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (vgl. OLG München, Urteil v. 25.11.2009, 20 U 3065/09, zitiert nach juris.de; Deutsch/Lippert, AMG, 3. Aufl., 2010, § 84a Rn. 18).

    Umgekehrt kann - eben wegen des unterschiedlichen Streitgegenstandes - nichts anderes gelten (vgl. OLG München, Urteil v. 25.11.2009, a.a.O.; sowie sich anschließend, jeweils unveröffentlicht, von der Beklagten eingereicht, OLG Dresden, Urteil v. 06.08.2010, 4 U 1086/09; OLG Stuttgart, Urteil v. 03.08.2010, 1 U 12/10; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 23.02.2011, 7 U 167/09; OLG Hamm, Beschluss v. 09.05.2011, I - 3 U 199/10; OLG Frankfurt, Beschluss v. 17.05.2011, 13 U 56/10; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 24.05.2011, 5 U 2/11).

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